Weibliche Genitalbeschneidung bezeichnet die teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der äusseren weiblichen Geschlechtsorgane. In der Schweiz sind ca. 22’000 Frauen und Mädchen von der Genitalbeschneidung bedroht oder betroffen.
FGM / C bedeutet Female Genital Mutilation / Cutting und wird international als Bezeichnung für Genitalbeschneidung verwendet.
Die weibliche Genitalbeschneidung ist nach internationalem und nationalem Recht verboten.
Art. 124 StGB
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